Die HIKF ist ein neutraler Vermittler, dessen Rolle auf dem Vertrauen zwischen den Zollbehörden und den Privatunternehmen aufbaut.

Die HIKF informiert die Exporteure über die Formalitäten, die von den Importländern verlangt werden, und über die Anwendung von Handelsabkommen. Innert 24 Stunden stellt sie Herkunftsbeglaubigungen, Rechnungen, Bescheinigungen und weitere für den Export benötigte Dokumente aus.

Es existieren zwei Systeme für die Herkunftsbeglaubigung von Produkten. Das erste ist die nicht-präferenzielle Regelung, die das normale und übliche gesetzliche Verfahren für die Beglaubigung der Schweizer Herkunft darstellt. Es wird angewendet, wenn:

  • die Schweiz kein bilaterales oder multilaterales Handelsabkommen abgeschlossen hat, das Zollpräferenzen,
  • eine Vereinfachung der Exportverfahren
  • und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden beinhaltet.
Die präferenzielle Regelung hingegen bildet den Arbeitsrahmen der Unternehmen, die ihre Waren in Länder exportieren, die präferenzielle Handelsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen haben.

 

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