Der Artenschutz CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten) schützt vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten und wacht so über die Biodiversität.

In der Schweiz ist für die Ein- und Ausfuhr von CITES-Species meistens eine Ein- und Ausfuhrbewilligung erforderlich. Diese Bescheinigungen betreffen beispielsweise Uhrarmbänder aus Krokodilleder. Die Bescheinigungen werden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BVET) ausgestellt und können der HIKF zur Beglaubigung übergeben werden, um so die Abwicklung zu beschleunigen (Gebühr: CHF 10.– pro CITES-Beglaubigung).