Pressemitteilung: "Abstimmungen über die Unternehmensbesteuerung vom 19. Mai und vom 30. Juni 2019: JA zu beiden nicht voneinander zu trennenden Vorlagen"

Pressemitteilung:
Die Freiburger Wirtschaftsverbände befürworten die Reform der Unternehmensbesteuerung. Sowohl die AHV-Steuervorlage (STAF), die dem Schweizer Stimmvolk am 19. Mai vorgelegt wird, als auch die kantonale Vorlage, über die das Freiburger Stimmvolk nach dem vergangenen Donnerstag erfolgreich abgeschlossenen Referendum von ATTAC am 30. Juni befinden wird, sind für das Weiterbestehen einer dynamischen, innovativen und Arbeits­plätze schaffenden lokalen Wirtschaft unabdingbar. Die Kosten einer Ablehnung wären noch viel höher, als sie das bei einer nicht erfolgten Reform gewesen wären.

Die Handels- und Industriekammer des Kantons Freiburg, die Fédération Patronale et Economique (FPE) und der Freiburger Arbeitgeberverband (UPCF) betonen, dass die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) nur von ein paar wenigen Parteien und kleineren Organisationen bekämpft wird, die keine Alternativlösung anbieten. Die AHV-Steuervorlage ermöglicht es, zwei Probleme anzugehen, die dringend einer Lösung bedürfen: ein erster Schritt zu der nötigen Sanierung der 1. Säule und die Abschaffung der kantonalen steuerlichen Sonderregeln, die auf internationaler Ebene keine Akzeptanz mehr finden. Die STAF sieht u. a. zusätzliche Beiträge an die Kantone im Umfang von 1 Milliarde Franken vor – davon 27 Millionen für den Kanton Freiburg –, um ihnen eine Anpassung der Steuersätze zu ermöglichen.

Der Kanton Freiburg gehört zu den Kantonen mit den höchsten Unternehmenssteuersätzen der Schweiz. Ohne entsprechende Anpassungen würde der Steuersatz für Unternehmen mit Sonder­status von 9 bis 11% auf 19,86% hochschiessen. Das Risiko einer Abwanderung solcher Firmen in einen anderen Kanton oder ins Ausland wäre maximal. Im Kanton Freiburg sind 1800 Unternehmen mit Sonderstatus aktiv, die ca. 3000 direkte und über 5000 indirekte Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Tausende von Arbeitsplätzen zu gefährden kann keine Option sein.

Die am 13. Dezember 2018 vom Grossen Rat angenommene kantonale Reform ist ausgewogen und fair. Sämtliche Unternehmen werden denselben Bedingungen unterliegen. Mit dem auf 13,72% festgesetzten Unternehmenssteuersatz würden die internationalen Firmen mehr Steuern zahlen als bisher. Mit dem Satz liegt der Kanton Freiburg durchaus «bei den Leuten», der Kanton Waadt etwa wendet bereits seit den 1. Januar 2019 einen vergleichbaren Satz von 13,79% an. Der Neuenburger Grosse Rat hat letzte Woche einen Satz von 13,6% festgelegt. Genf sieht einen Satz von 13,99% vor. Sämtliche Kantone der Innerschweiz wenden einen Satz zwischen 12 und 14% an. Die Basler haben bereits an der Urne entschieden, ihren Satz auf 13% abzusenken.
 
Es entbehrt jeglicher Grundlage, hier von Steuergeschenken an die Unternehmen zu sprechen. Soziale Massnahmen im Umfang von 30 Millionen Franken jährlich, darunter eine Erhöhung der Familienzulagen um 240 Franken pro Kind, sind ab 2020 vorgesehen. Die privaten Arbeitgeber werden insgesamt einen Beitrag in der Höhe von 22 Millionen Franken an die neuen finanziellen Unterstützungen für Familien, aber auch für die Ausbildung, für Krippenplätze und die berufliche Wiedereingliederung leisten.

Übrigens werden auch die Gemeinden nicht vergessen: Der Kanton wird insgesamt 83 Millionen Franken an jene Gemeinden ausschütten, die im Hinblick auf die neue Besteuerung auf Unterstüt­zung angewiesen sind: Einerseits sind während 7 Jahren 9,6 Millionen Franken pro Jahr (8,5 Millionen für die Gemeinden und 1,1 Millionen für Kirchgemeinden) vorgesehen als Basiskompen­sation und andererseits eine Kompensation bei Härtefällen im Umfang von 7,8 Millionen pro Jahr während zwei Jahren, zugunsten von 45 Gemeinden.
Die HIKF, die FPE und der UPCF sind überzeugt, dass eine nicht erfolgte Reform letztendlich viel teurer zu stehen käme als jene, über die an der Urne abgestimmt wird. Die Abwanderung von Unternehmen würde sich in einem Rückgang der Steuereinnahmen äussern, mit unvermeidlichen negativen wirtschaftlichen Folgen. Am Ende würden nur noch Verlierer dastehen.

Die Reform ist umso wichtiger für unseren Kanton, weil Freiburg sehr viele Pendler zählt: 25% der arbeitstätigen Bevölkerung pendeln Tag für Tag in die Kantone Waadt, Bern oder Neuenburg, um dort zu arbeiten. Im Kanton wohnt zudem die prozentual höchste Anzahl von Jugendlichen der ganzen Schweiz: Es geht darum, Arbeitsplätze zu schaffen, um es diesen Jugendlichen zu ermögli­chen, in der Region zu arbeiten. Eine Ablehnung der Reform würde all die Ausbildungsabgänger benachteiligen, die jedes Jahr auf den Arbeitsmarkt kommen.

Gegenwärtig wird ein Kampagnenkomitee zugunsten der Steuerreform gebildet. Co-präsidiert von den beiden Nationalräten Jacques Bourgeois und Jean-François Rime sowie Staatsrat Beat Vonlanthen zählt das Komitee in seinen Reihen Vertreterinnen und Vertreter aus der CVP, der FDP, der SVP, der jungen CVP, von den Jungfreisinnigen und aus der Wirtschaft. Das Komitee wird sich während der gesamten Kampagne im Hinblick auf die eidgenössische Abstimmung vom 19. Mai 2019 und die kantonale Abstimmung vom 30. Juni 2019 engagieren.

Die Unternehmen im Kanton Freiburg benötigen dringend eine Wiederherstellung der Rechtssicher­heit in Sachen Steuern. Die beiden zur Abstimmung gebrachten Vorlagen bieten angemessene und ausgewogene Lösungen, von denen alle profitieren können. Ein JA bei beiden Vorlagen ist ein Muss.

Kontakte:
Nadine Gobet, Direktorin FPE: 079 418 46 27
Reto Julmy, Direktor UPCF: 079 647 02 47
Chantal Robin, Direktorin HIKF: 079 633 79 5